Satzung der Sudetendeutschen Landsmannschaft Bundesverband e.V. ist eingetragen

Sudetendeutsche Landsmannschaft Bundesverband e.V.

Die neue SL-Satzung wurde – nach sechs Jahren intensiver Debatten und Beschlussfassung in der Bundesversammlung und anderen zuständigen Gremien sowie mehreren langwierigen juristischen Verfahren – vom Amtsgericht München-Registergericht ins Vereinsregister eingetragen. Damit sind ab sofort und endgültig sowohl die Änderung von Paragraph 3 (Zweck) als auch die Neufassung ab Paragraph 4 in Kraft, ebenso die Änderungen der Paragraphen 9 und 10.

Bernd Posselt, Sprecher der Sudetendeutschen Volksgruppe und Bundesvorsitzender der Sudetendeutschen Landsmannschaft, begrüßte, dass damit “endlich Rechtssicherheit herrscht. Wir treten für die Völkerverständigung, aber auch für klare menschenrechtliche Prinzipien ein und haben eine große Vereinsreform erfolgreich abgeschlossen.” Der Sprecher appellierte an alle an den Debatten der letzten Jahre Beteiligten, “nunmehr im Konsens zusammenzufinden, Gräben zuzuschütten und gemeinsam für die Zukunft der Volksgruppe zu arbeiten.”

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