Bericht Nr. 78 – Emil Breuer Juli 1948

Reichenberg
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Bericht Nr. 78
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Bericht über die Vorgänge 1945-46
Berichter: Emil Breuer Bericht vom Juli 1948

Lage von ReichenbergAm 9. Mai 1945 zogen am Vormittag die Russen in Reichenberg ein. Gegen Mittag bombardierten russische Flieger die Stadt ohne jeden Anlaß und griffen mit Bordwaffen die auf den Straßen dahinziehenden Flüchtlingskolonnen und sonstigen Passanten an. Russische Soldaten drangen in die Häuser ein und plünderten Geschäfte und Wohnungen.

An den Plünderungen beteiligten sich besonders die inzwischen nach Reichenberg gekommenen Tschechen. Mit Lastautos fuhren sie nachts vor einzeln stehenden Villen vor, bedrohten die Bewohner mit Schußwaffen und schleppten fort, was ihnen wertvoll erschien. Gleichzeitig begann die tschechische RG (Revolutionsgarde) ihr unheilvolles Treiben. Auf der Straße, auf dem Wege zur und von der Arbeit wurden die Deutschen angehalten, der Uhren und Schmucksachen beraubt, geprügelt und in Keller gesperrt, aber auch verschleppt. Gelegentlich zwang man sie auch Schuhe und Strümpfe auszuziehen und barfuß zur Arbeit zu gehen. So wurden eines Tages gegen Ende Mai früh gegen 7 Uhr am Reichenberger Tuchplatz alle Passanten angehalten, aus der Straßenbahn herausgeholt, der Schuhe und Strümpfe beraubt und dann viele Männer an die Wand gestellt. Es gab zwei Tote. Die anderen verdankten ihr Leben dem Eingreifen eines russischen Obersten, der dieses “tschechische” Verfahren einstellte. Deutsche mußten Massengräber graben und zuschaufeln. Von Gablonz an der Neiße aus mußten über tausend Männer einen mehrtägigen Hungermarsch machen, bei dem gar mancher vor Ermattung und Hunger im Straßengraben starb. Ein russischer Offizier war dort erschossen worden und deswegen bestrafte man kollektiv die Deutschen. Später wurde als Täter ein Ukrainer festgestellt.

Mich holten am 21. Mai zu Mittag zwei russische Soldaten und ein Dolmetscher aus meiner Wohnung ab. Mit anderen Deutschen wurde ich in die russische Abteilung des Reichenberger Polizeigefängnisses eingeliefert. Am nächsten Morgen mußten wir in aller Früh nach Ratschendorf marschieren. Dort verhörte uns kurz ein russischer Major; gegen Mittag konnten wir unbewacht wieder heimgehen. Die Behandlung war völlig einwandfrei.

Am 7. Juni 1945 wurde ich, nachdem man zuvor meine Wohnung durchsucht hatte, am Nachmittag ins Büro von der RG abgeholt, im Auto in das Haus Gablonzer Straße 22 gebracht und dort in das obere Stockwerk geführt. Kaum hatte sich die Tür hinter mir geschlossen, versetzten mir zwei Männer schon heftige Faustschläge ins Gesicht, durch die mir die Brille heruntergehaut und von der Zahnprothese ein Stück abgeschlagen wurde. Dann schlugen die Beiden mich sechzigjährigen Mann mit Gummiknütteln und Ochsenziemern auf Kopf, Brust und Rücken. Beim Herunterfetzen meiner Krawatte wurde ich fast erdrosselt. Jede neue Frage des mich verhörenden Dr. Rokos war von neuen Mißhandlungen begleitet. Eine Stenotypistin sah diesen Mißhandlungen lächelnd zu. Als ich von ihm aufgefordert wurde, die Namen von Werwolfangehörigen zu nennen, mußte ich Rock und Schuhe ausziehen und mich auf einen Tisch legen; mit ihren Marterwerkzeugen bearbeiteten sie nun Rücken und Fußsohlen, um mir ein Geständnis abzupressen. Da ich keine Werwölfe zu nennen vermochte, schloß man diese Mißhandlungen mit der Drohung, am nächsten Morgen um 8 Uhr meine ganze Familie vor meinen Augen zu erschießen, wenn ich bis dahin die Namen der Werwölfe nicht angebe. Dann stieß man mich die Treppe hinunter in einen Keller, wo ich zerfetzt und völlig ermattet unter den Leidensgenossen, die dort schon schmachteten, auf das Stroh am Boden niederfiel.

In dem Keller lagen viele schwer Mißhandelte. Tagtäglich holte man einige Insassen heraus und mißhandelte sie im Kellervorraum so furchtbar, daß sie ganz blutig geschlagen halbtot zurückkamen. Auch Kriegsinvalide wurden nicht verschont. Die Zahl der in den beiden Kellern eingeschlossenen Personen überschritt bald 50, darunter 2 Frauen. Es war nicht soviel Platz, daß alle sich gleichzeitig niederlegen konnten; es mußte abwechselnd geschlafen werden.

Am 10. Juni wurde am Nachmittag der Reichenberg-Johannesthaler Arzt Dr. Fritz Werner eingeliefert. Durch die Kellertür hörten wir jedes Wort seines Verhörs, das im Kellervorraum stattfand. Einige Insassen wurden ihm gegenübergestellt. Wir hörten seine Schmerzensschreie, sein Bitten, sein Flehen, doch die Mißhandlungen gingen weiter. Wurde er ohnmächtig, übergoß man ihn mit kaltem Wasser; erwachte er wieder, setzte man die Mißhandlungen fort. Endlich verstummte sein Jammern – für immer.

Nachstehend die Übersetzung des Untersuchungsprotokolls der Polizeiabteilung der Revolutionsgarde in Jung-Bunzlau über den Tod Dr. Fritz Werners.

Liberec, den 10. 6. 1945
Untersuchungsprotokoll:
Am 10. 6. 1945 um 19 Uhr untersuchte ich die Leiche eines ca. 164 cm hohen im Alter von ca. 60 Jahren etwas stärkeren Mannes. Es war Herr Dr. Fritz Werner, Oberarzt in Reichenberg, bei dem eine Zuschrift gefunden wurde vom 1. 8. 1944, mittels welcher dem genannten Offizier der deutschen Wehrmacht durch Adolf Hitler das Verdienstkreuz II. Kl. für die Verdienste für die deutsche Nation verliehen wurde.
Ich ersah blaue Flecke nach einer Contusio auf der Brust und im Gesicht und eine Rißwunde bei den linken Rückenknochen. Der Brustkorb ohne Veränderung. Das Auge erweitert, Puls unfühlbar, Atem beim Spiegel ohne Reaktion.
Grund des Todes: Commotio cerebi propter apoplexiam cerebi ac. Vulnus contusioni lacerum regionis occip, lat. sin.
Unterschrift: Dr. Rocus m. p.

Policejní oddelení R. G.
Velitelství Ml. Boleslav.

Am 10. Juni 1945 nach der Einlieferung zur Konfrontation starb an Gehirnschlag Herr Dr. Fritz Werner, Oberarzt in Reichenberg. Die Einäscherung fand am 11. Juni 1945 im Krematorium in Reichenberg statt. Untersuchungsprotokoll beigeschlossen.

Reichenberg, am 21. Juni 1945.

Örtliche Rechtskommission in Reichenberg.
12. Juli 1945.

Frau Liese Werner, Reichenberg.

Ihrer Forderung vom 26. 6. 1945 auf Ausgabe der Urne mit der Asche Ihres am 20. Juni 1945 im hiesigen Krematorium eingeäscherten Gatten entsprechen wir ausnahmsweise unter der Bedingung, daß die Urne in Ihrer Familiengruft im hiesigen Friedhofe eingelegt wird.

Der Vorstand des Amtes
Capek
Vorsitzender
Stempel und Unterschrift

Am 13. Juni wurden fast alle dort Eingesperrten einem kurzen Verhör unterzogen und in Gruppen eingeteilt. Mit 21 anderen wurde ich etwa um 23 Uhr in das Reichenberger Kreisgericht eingeliefert. Völlig nackt ausgezogen, mußten wir ein zerschlagenes Hitlerbild küssen und dann stundenlang mit erhobenen Händen auf dem kalten zugigen Gang knien; währenddem mißhandelten uns die Schergen, die uns eingeliefert hatten, ununterbrochen mit Stahlruten, Gummiknütteln und Ochsenziemern. Endlich trieb man uns in die Zellen. Völlig erschöpft fielen wir auf die harten ästigen Dielen nieder und schliefen vor Ermattung ein. Bald holten die Marterknechte uns aus den Zellen wieder heraus und zwangen uns, uns gegenseitig mit Ochsenziemern kräftig zu prügeln. Das alles geschah im Beisein und unter Mitwirkung der Gefangenenaufseher des Kreisgerichtes. Die Zeichen der Mißhandlungen trugen wir wochenlang an uns; ich trug einen Bluterguß ins linke Auge davon.

Nacht für Nacht wurden Deutsche im Kreisgericht eingeliefert und in gleicher Weise mißhandelt.

In unserer Fünfmannzelle Nr. 59 waren wir zuerst 9 und bald darauf 20 Mann. Wochenlang schliefen wir in unseren Sommeranzügen auf den harten Dielen. Endlich bekamen wir Decken und einige wenige Strohsäcke, die wir als Kopfkissen verwendeten. Aus einer ganz dünnen Suppe, aus Kaffee und aus 150 g Brot bestand die tägliche Verpflegung. Sie war ganz und gar unzureichend und schwächte uns in kürzerster Zeit ganz gewaltig. Der Gewichtsverlust betrug nach wenigen Wochen bis 30 kg. Reichlich gab es nur immer wieder Schläge und Ohrfeigen. Besonders bei den sogenannten “Spaziergängen” im Gefängnishofe, bei denen man von uns geschwächten Menschen unmögliche, große Muskelkraft erfordernde gymnastische Übungen verlangte, gab es regelmäßig Prügel; jedes Versagen bot einen willkommenen Anlaß zu Mißhandlungen. An Sonntagen beteiligten sich daran neben den Aufsehern auch RG-Männer.

In der zweiten Hälfte August wurde die Suppe ein wenig gehaltvoller und die Brotration auf 250 g erhöht. Außerdem konnte nun von den Angehörigen der Häftlinge wöchentlich ein Lebensmittelpaket von höchstens 2 kg abgegeben werden. Ein hohes Lied müßte den deutschen Frauen gesungen werden, die es trotz der kargen Rationen, die ihnen als Deutschen zustanden, ermöglichten, durch diese zusätzlichen Lebensmittel (die manche Frauen außerdem infolge des Verbotes der Eisenbahnbenützung für Deutsche noch bis 30 km weit tragen mußten) ihre Männer und Söhne vor dem Hungertode zu retten. Aber bei gar manchem war es schon zu spät. Hungertodesfälle und ebenso andere Todesfälle infolge Schwächung und ungenügender ärztlicher Behandlung kamen im Kreisgericht Reichenberg und in allen Lagern und Gefängnissen vor.

Schon vor meiner Verhaftung, etwa Ende Mai, war öffentlich bekanntgegeben worden, daß alle Deutschen, die nach dem 1. Oktober 1938 zugezogen sind, Reichenberg zu verlassen hätten und nur 30 kg Gepäck ins Reich mitnehmen dürften. Wer der Aufforderung nicht sofort nachkomme, dürfe nur 20 kg, dann gar nur 10 kg Gepäck mitnehmen. Die Behörden bestätigten mündlich den nach Reichenberg zugezogenen Sudetendeutschen, daß diese Verfügung nur Reichsdeutsche betreffe.

Meine zweitälteste Tochter war im Mai auf vier Wochen zu landwirtschaftlichem Einsatz ins Tschechische verschickt worden; kaum heimgekehrt riß man sie aus dem Kreise der Familie heraus und zwang sie, ohne Abschied von mir, ihrem 60-jährigen Vater, der im Gefängnis saß, nur mit einem Rucksack mit etwas Wäsche ausgerüstet, die Heimat zu verlassen. Einigen Verwandten ging es nicht anders. Noch vor der Grenze beraubte man sie eines Teiles ihrer letzten Habe, vernichtete ihre Sparkassenbücher, ihre Urkunden, Zeugnisse und anderen wichtigen Dokumente, zog ihnen Schuhe und Strümpfe aus, sodaß sie barfuß weiterwandern mußten, riß aus Kinderwagen die Betten und Matratzen und schüttete Milch für Säuglinge auf die Straße.

Meine Haft im Kreisgericht Reichenberg hatte zu meiner völligen Entkräftung geführt. Wohl deshalb wurde ich am 19. November 1945 in das Reichenberger Lager überstellt. Ich war so geschwächt, daß der kurze Weg zum Lager für mich ein recht mühsamer war. Nun gab es etwas mehr zu essen. Die reichlichere Verpflegung – von arbeitenden Lagerinsassen mir überlassenes Essen und Brotgaben, von meiner Familie ins Lager geschmuggelte Speisen – kräftigte mich rasch. Mehr Bewegung im Freien, in Sonne und Luft, tat das Übrige. Nach wenigen Tagen mußte ich auch selbst auf Arbeit gehen. Auf vielen Arbeitsstellen gab es zusätzliches Essen. Eine Ausnahme bildeten vielfach die Behörden, wo entweder überhaupt nichts gegeben wurde oder nur die auf den Tellern der Betriebsangehörigen verbliebenen Reste für die Deutschen zusammengekratzt und ausgegeben wurden. Bei den Fliegern gab es manchen Tag eine dünne Suppe, an anderen aber so reichliches Essen, daß wir den Kameraden im Lager noch viel mitbringen konnten.

Auf dem Flugplatze standen bei den Wohnbaracken Müllkästen, die von uns von Zeit zu Zeit zu entleeren waren. Darauf warteten wir schon immer, weil wir im Müll stets kiloweise Brot und Gebäck und noch in Staniol eingepackten Fettkäse fanden. Wir konnten an solchen Tagen nicht nur für uns eine reichliche Zubuße nachhause tragen, sondern auch die arbeitsunfähigen Leidensgenossen im Lager noch reichlich beschenken. Die Arbeitsfähigen wurden zumeist ohne Unterschied zu Schwer- und Schwerstarbeiten befohlen: Kohlen schippen, Erd- und Bauarbeiten, Holz fällen, Verladearbeit und dergl., die Frauen wurden an Haushalte und Wirtschaften zu Reinigungsarbeiten, Wäsche waschen u.ä abgegeben. Daneben gab es Abkommandierungen zu Landwirten, in Steinbrüche, in Bergwerke und in gesundheitsschädliche Betriebe im Innern des Landes; dann in Brettsägen und zum Holz fällen im Gebirge. Mißhandlungen fanden nur im Sommer 1945 in großem Ausmaße statt. Später kamen sie im Lager und auf den Arbeitsplätzen nur noch vereinzelt vor.

Auch ich wurde trotz meiner 60 Jahre auf Schwerarbeit geschickt. Zweimal erkrankte ich. Das erste Mal holte ich mir eine schwere Halsentzündung, als ich trotz Halsschmerzen und Fieber noch zum Holzschleppen im bergigen Walde befohlen wurde. Das zweite Mal hatte ich mir bei Kanalisierungsarbeiten während einer längeren Regenzeit Gelenksrheumatismus zugezogen und war wochenlang arbeitsunfähig. Rühmend erwähnen muß ich da die Behandlung durch den Lagerarzt Dr. Pott (Lagerinsasse).

Nach 13½ Monaten Haft wurde ich über Betreiben meiner Frau endlich am 24. Juli 1946 dem ersten (und letzten) regelrechten Verhör u. zw. bei der Polizeidirektion in Reichenberg unterzogen. Man stellte mir rascheste Erledigung und baldige Aussiedlung in Aussicht. Doch kam es wieder anders. Durch eine Anfang August 1946 erschienene Novelle zur Strafvollzugsordnung wurde verfügt, daß bei “Ausländern” auf den Strafvollzug zugunsten der Aussiedlung verzichtet werden könne, wenn der Staat an der Aussiedlung stärker interessiert sei als am Strafvollzug. Gleichzeitig wurde aber die Entscheidung über die Einleitung eines Volksgerichtsverfahrens der Polizeibehörde entzogen und dem Staatsanwalt übertragen.

Der Staatsanwalt erhob gegen mich die Anklage auf Grund des § 3 des Retributionsdekretes des Staatspräsidenten. Am 30. Oktober 1946 erhielt ich die Anklageschrift. Wieder sagte man mir die Verhandlung in etwa 8 Tagen zu. Vorgeladen wurde ich aber vor das außerordentliche Volksgericht in Reichenberg erst zum 21. November 1946. Der ex-offo-Verteidiger hatte mit mir keine Verbindung aufgenommen und war meines Wissens auch nicht bei der Verhandlung. Nach Feststellung des Tages und der Stunde meiner Verhaftung zog sich der Gerichtshof zurück und verkündete mir sodann, daß ich unter Anwendung der Milderungen des § 16 und unter ausdrücklicher Hervorhebung des Umstandes, daß ich keinerlei nationalsozialistische Propaganda betrieben habe, zu 17 Monaten schweren Kerker, verbüßt durch die Untersuchungshaft (von 17½ Monaten) verurteilt wurde. Die ganze Verhandlung hatte kaum 10 Minuten gedauert. Da ich aus dem Lager vorgeführt wurde, wurde ich auch dorthin wieder zurückgebracht und weiter dort festgehalten und nicht zu meiner Familie entlassen, obwohl meine Strafe bereits abgebüßt war.

Kurz vor meiner Aburteilung u. zw. am 14. November 1946 war der letzte Großtransport von Reichenberg (Alt-Habendorf) in die amerikanische Zone Deutschlands abgegangen. Bald darauf hatte die tschechoslowakische Regierung, obwohl sie sehr gut wußte, daß noch etwa 200.000 Sudetendeutsche ihre Aussiedlung und die Zusammenführung mit ihren Angehörigen im Reich erwarten, die Kühnheit, öffentlich zu erklären, daß die Aussiedlung der Sudetendeutschen abgeschlossen sei. Meine Frau wohnte mit den beiden jüngeren Töchtern und einem Enkel seit Anfang 1946 – unsere Wohnungseinrichtung war ihr weggenommen, meine große Bücherei abgeholt und sie selbst gezwungen worden, die Wohnung zu räumen – bescheiden in einer kleinen Wohnung in Reichenberg-Rosenthal I. In der Hoffnung auf meine baldige Haftentlassung hatte sie 1945 trotz aller Schikanen der Behörden auf mich gewartet; 1946 mußte sie bleiben, da die Aussiedlung von Familien ohne Ernährer infolge amerikanischen Einspruchs nicht mehr zulässig war.

Die Verhältnisse im Lager wurden 1947 bedeutend besser. Die Zahl der Insassen war gesunken. Jeder hatte sein Bett. Nach der Auflösung der Volksgerichte gab es im Lager keine “Häftlinge” mehr, sondern nur noch “Auszusiedelnde”. Der Stacheldraht um das Lager blieb trotzdem; nur die Sonderabsperrungen einzelner Baracken wurde abgetragen. Der Besuch bei Bekannten in anderen Baracken wurde freigegeben, mehr Bewegungsfreiheit innerhalb des Lagers eingeräumt und zeitweilig an Sonntagen auch Ausgang bewilligt. Auch die Verpflegung wurde besser. In dringenden Fällen wurde Arbeitskleidung zugeteilt; in den eingerichteten Werkstätten wurden Kleider und Schuhe kostenlos ausgebessert. Der Anteil am Arbeitslohn, den die Betriebe und Haushalte, die Lagerinsassen beschäftigten, an das Lager zahlen mußten, wurde von 2 Kcs auf 10 Kcs für jeden Arbeitstag erhöht. Zigaretten und Süßigkeiten konnten im Lager gekauft werden.

Da mich der Arzt nach meiner Erkrankung an Gelenksrheumatismus als minderarbeitsfähig erklärt hatte, wurde ich nach meiner Aburteilung nur zu leichterer Arbeit eingesetzt. Im März 1947 wurde ich dann als Fachkraft für die Liquidationsarbeiten bei den zu liquidierenden deutschen Banken angefordert; ich arbeitete dort bis zu meiner Aussiedlung. Auch als Fachkraft erhielt ich aber für jeden Arbeitstag außer der Lagerverpflegung weiter nur 10 Kcs als Entlohnung. Das Lager aber hob für mich einen höheren Arbeitslohn ein als sonst. Etwa im März 1947 erhielten wir zufällig Kenntnis von einer Verfügung des Innenministers von Ende Dezember 1946, nach welcher “während der Zeit der vorübergehenden Einstellung der Transporte” eine Aussiedlung über Taus und Furth i. Walde zwecks Zusammenführung getrennter Familien erfolgen könne. Da meine älteste Tochter schon seit November 1945 in der Nähe von Detmold-Lippe untergebracht war, bemühte ich mich auch um die Aussiedlung über Taus. Aber immer wieder wurde ich, selbst als ich Arbeitsplätze nachwies, unter Hinweis auf meine mit mir 5 Köpfe starke “geschlossene” Familie zurückgestellt, da nur von ihren Familien getrennte Ehegatten, Kinder oder Eltern dafür in Betracht kämen. So verging das ganze Jahr 1947.

Schon im Dezember 1947 wurden die Verhältnisse im Lager wieder schlechter und strenger. Ausgang gab es an Sonntagen nur noch ganz selten. Selbst zu Weihnachten durften die Familien nur an einem Tage und nur wenige Stunden besucht werden. Auf der Straße deutsch zu sprechen war nicht mehr ratsam. Noch schlimmer wurde es Ende Februar 1948, als die Kommunisten die gesamte Regierungsgewalt an sich gerissen hatten. Die in einzelnen Betrieben noch als unersetzbare Fachkräfte beschäftigten Deutschen mußten entlassen werden. Deutsch sprechen wurde nun gefährlich. Das Lager durften wir fast nur noch zur Arbeit verlassen. Ein Englischkurs, den Lagerinsassen als Lehrer und Schüler abhielten u. zw. in den Abend- und Ruhestunden, wurde nun verboten.

Die Volksgerichte wurden wieder errichtet und erhielten den Auftrag, alle Volksgerichtsfälle zu überprüfen. Deutsche, die 1947 nach 1½ bis 2-jähriger Untersuchungshaft ohne Einleitung eines Strafverfahrens aus der Haft entlassen worden waren, wurden wieder verhaftet und nun bestenfalls zur Mindeststrafe von 5 Jahren verurteilt. Die Milderungsbestimmungen des § 16 wurden bei Deutschen grundsätzlich nicht mehr angewendet. Auch früher freigesprochene Deutsche wurden nochmals verhaftet und im erneuerten Verfahren zu langjährigen Kerkerstrafen verurteilt. Selbst schon Verurteilte kamen nochmals vor das nun kommunistische Volksgericht, das das Strafausmaß regelmäßig erhöhte. Noch vor meiner Aussiedlung sind mir außer einem Urteil über einen früher nicht angeklagten Deutschen zu 5 Jahren zwei weitere Urteile bekannt geworden. In dem einen Falle wurde die längst abgebüßte Strafe von 18 Monaten auf 15 Jahre erhöht, in dem anderen Falle die frühere Strafe von 10 Jahren auf 20 Jahre. Diese 3 Urteile fällte das erneuerte Volksgericht in Reichenberg am 19. Mai 1948. Die Urteile standen im “Stráz severu”.

Aber nicht nur Deutsche waren so von neuen Gefahren bedroht, sondern auch Tschechen und besonders Angehörige von Mischehen. Anwälte, die Deutsche in Volksgerichtsverfahren wirksam verteidigt hatten, wurden alle als unzuverlässig vom Anwaltsberufe ausgeschlossen, tschechische Entlastungszeugen in Untersuchung gezogen.

In diesem Zeitpunkte wurde zuerst den Lagerinsassen und dann allen noch vorhandenen Sudetendeutschen die Möglichkeit bekanntgegeben, sich auf eigene Kosten aussiedeln zu lassen. An Transportkosten bis zur Grenze wurden von jedem Lagerinsassen 1000 Kcs und von jedem anderen Sudetendeutschen 1500 Kcs verlangt. Nach Bekanntwerden der ersten Urteile der neuen Volksgerichte trachteten alle, so rasch als möglich dieser Hölle zu entfliehen. Ich mußte nun für mich, meine Frau, zwei Töchter (eine war Lagerangehörige, aber bei einem Bauer eingesetzt) und den dreijährigen Enkel 6500 Kcs Transportkosten aufbringen. Freunde halfen mir; allein hätte ich es nicht schaffen können. Vom ersten Transport wurde ich aber nochmals zurückgestellt. Doch schon dem nächsten Transport wurden wir zugeteilt; unser Gepäck wurde verzollt und am Nachmittag des 26. Mai 1948 bestiegen wir mit 51 anderen Sudetendeutschen das Lastauto; auf einem zweiten und den beiden Anhängern wurde unser Gepäck untergebracht. Wir fuhren über Prag, Karlsbad und Asch an die Grenze, die wir am Vormittag des 27. Mai nach erfolgter Zollrevision des Handgepäcks überschritten.

 

Quelle:
http://www.wintersonnenwende.com/scriptorium/deutsch/archiv/weissbuch/dasd27.html

Dokumente zur Austreibung
der Sudetendeutschen

Überlebende kommen zu Wort.

Originalausgabe: Selbstverlag der Arbeitsgemeinschaft zur Wahrung Sudetendeutscher Interessen, 1951
Einleitung und Bearbeitung von Dr. Wilhelm Turnwald.
Diese digitalisierte Version © 1999 by The Scriptorium.

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