Die Mobilisierung des 8. und 9. Korps wird durch Kundmachung angeordnet. Alle waffenfähigen Männer bis zu 37 Jahren haben binnen 24 Stunden einzurücken.
Die k.k. Tabakhaupttrafik wird wieder in das Haus Nr. 4/2. rückverlegt.
Quelle: Chronik der Stadt Reichenberg vom 1.1.1901 bis 31.12.1929