Erklärung des Sudetendeutschen Heimatrates vom 7. November 2009

Anlass für die Erklärung
 
Der tschechische Präsident Václav Klaus hat sich gegen das Votum von Parlament, Senat und Regierung der Tschechischen Republik bis zuletzt geweigert, den EU-Reformvertrag zu unterschreiben, da er das Vertragswerk ganz verhindern wollte.

Seine Forderung nach einer eigenen Klausel zur direkten oder indirekten Bekräftigung der Unrechtsdekrete scheiterte jedoch am Widerstand der Regierungen in Wien, Berlin und Budapest, die sich eng mit unserer Volksgruppenführung koordiniert hatten. So blieb ihm nur noch – um den Anschein eines Erfolges zu erwecken – der Beitritt zu einer für Großbritannien und Polen gültigen Fußnote, die in Wirklichkeit die sudetendeutschen Rechte nicht berührt, aber etwa den Tschechen ihre von den tschechischen Verfassungsorganen ratifizierten Sozialrechte aus der EU-Grundrechtecharta nimmt.

Der slowakische Premier Fico, der ursprünglich denselben Weg wie Klaus gehen wollte, hat noch in der Gipfelnacht bemerkt, dass die vom EU-Rat Klaus zugestandene „Ausnahmeklausel“ nicht den Opfern der Beneš-Dekrete, sondern dem eigenen Volk schaden würde, und ist deshalb wieder aus der gemeinsamen Front mit Prag ausgestiegen.

Nach dem Urteil des Brünner Verfassungsgerichtes zum Lissabon-Vertrag wird nun die Grundrechtecharta am 1. Dezember 2009 auch in der Tschechischen Republik in Kraft treten, die Ausnahme-Klausel kann aber frühestens in ein bis zwei Jahren, etwa mit dem Beitrittsvertrag für Kroatien, ratifiziert werden, sollte sie nicht gar schon vorher innertschechisch zu Fall gebracht worden sein.
 

Erklärung

Vor diesem Hintergrund erklärt der Sudetendeutsche Heimatrat anlässlich seiner Jahrestagung auf dem Heiligenhof in Bad Kissingen:

Die Tschechische Republik muss endlich die rassistischen und menschenrechtswidrigen Beneš-Dekrete einschließlich des so genannten Straffreiheitsgesetzes aufheben, weil sie zum einen Millionen von Europäern diskriminieren, zum anderen aber auch immer wieder von Politikern wie Klaus demagogisch missbraucht werden können, das Verhältnis zwischen den Völkern belasten und letztlich auch den Tschechen selbst schwer schaden. 
Die tschechische Regierung, das Parlament und der Senat werden aufgefordert, endlich den direkten Dialog mit der Sudetendeutschen Landsmannschaft zu suchen. 
Die Regierungen von Deutschland, Österreich und Ungarn, denen Dank für die gemeinsame Verhinderung einer ausdrücklichen Beneš-Dekrete-Schutzklausel gebührt, werden aufgefordert, weiterhin so eng zusammenzuarbeiten und dafür zu sorgen, dass den unter den Beneš-Dekreten kollektiv entrechteten Volksgruppen, also Sudeten- und Karpatendeutschen sowie Magyaren, endlich Gerechtigkeit widerfährt. 
Die Staats- und Regierungschefs in der EU, die beim Brüsseler Gipfel aus opportunistischen Gründen Václav Klaus seinen Schein-Sieg zelebrieren ließen, müssen endlich dafür sorgen, dass die Vertreibung entsprechend früheren Beschlüssen des Europäischen Parlamentes eindeutig verurteilt und die Unrechtsdekrete beseitigt werden. 
 
Wir hätten uns schon lange Lösungen in zwei- oder mehrseitigen Verhandlungen vorstellen können. Gerade im Zeitpunkt der Unterzeichnung des EU-Vertrages wäre Gelegenheit gewesen, als Geste des tschechischen Staates uns Sudetendeutschen gegenüber mit einem Dialog zu beginnen – aber leider wurde auch diese Chance vertan.

Den EU-Staaten gegenüber muss festgestellt werden, dass die Menschen- und Volksgruppenrechte in der Tschechischen Republik anders definiert und ausgeübt werden als in der übrigen EU. Das ist ein nicht hinnehmbarer Zustand, den es weiter zu bekämpfen gilt.

Franz Longin                                 Gerhard Müller

Vorsitzender                                 Stellv. Vorsitzender

 

Sudetendeutscher Heimatrat, Hochstraße 8, 81669 München

Kontakt: Hanni Köglsperger, Telefon: 089 48000351. E-Mail: koeglsperger@sudeten.de

Veröffentlicht in Aus dem Heimatkreis Reichenberg, Aus der Sudetendeutschen Landsmannschaft.

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