Das Stadtverordnetenkollegium widmet ein Grundstück im Ausmaße von 4697m2 zur Erbauung des Krüppelheimes, genehmigt die hierfür
verfaßten Baupläne und beschließt, den Erlös für die städtischen Besitzstände NC. 453/1. und 491/1. im Betrage von 70.000 K für den Bau der Ansatlt zuzuweisen.
Quelle: Chronik der Stadt Reichenberg vom 1.1.1901 bis 31.12.1929